Information
Es gibt keine Schlagwörter anzuzeigen.
+49-551-384546-461
Seit 2010 ist die Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern in Kraft. In mehreren Bundesländern gelten bereits eigene Landesverbringensverordnungen. In Niedersachsen beispielweise ist seit Juni 2012 die niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Kraft getreten. Danach müssen die ausgebrachten Mengen an Wirtschaftsdüngern elektronisch in einer Datenbank bei der Landwirtschaftskammer gemeldet werden. Dazu bietet das POLARIS-Modul Meldeprogramm Wirtschaftsdünger einen über die Internetseite der Landwirtschaftskammer erreichbaren Online-Zugang, über den alle erforderlichen Daten übermittelt werden können. Das Meldeprogramm beinhaltet ein Erfassungsmodul für die Meldung von Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern, ein Auswertungsmodul und ein Abrechnungsmodul für die Erstellung von Gebührenbescheiden.